Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NAH-Krankenfahrten · Stand: 27.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beförderungsleistungen von NAH-Krankenfahrten.

Sie gelten insbesondere für:

  • Krankenfahrten
  • Fahrten zu Arztterminen, Kliniken, Therapieeinrichtungen, Dialysezentren und Pflegeeinrichtungen
  • Privatfahrten sowie
  • sonstige vereinbarte Beförderungsleistungen

Mit der Anfrage, Buchung oder Beauftragung einer Fahrt erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

2. Anfrage, Buchung und Zustandekommen des Beförderungsvertrags

Eine Anfrage über unser Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich stellt zunächst keine verbindliche Buchung dar.

Eine verbindliche Vereinbarung über eine Fahrt kommt erst zustande, wenn die Fahrt durch NAH-Krankenfahrten ausdrücklich bestätigt wurde.

Für die Planung und Durchführung einer Fahrt benötigen wir vollständige und korrekte Angaben, insbesondere:

  • Vor- und Nachname des Fahrgastes
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Abholadresse
  • Zieladresse
  • Datum und Uhrzeit der Fahrt
  • Art der Beförderung
  • Angaben zu Rollstuhl, Rollator oder sonstigen Hilfsmitteln
  • Angabe, ob eine Begleitperson mitfährt
  • Angabe, ob eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt
  • Angabe, ob eine Hin- und Rückfahrt benötigt wird
  • Art der Abrechnung (z. B. Krankenkasse oder privat)
  • weitere Informationen, die für eine sichere Durchführung erforderlich sind

Sollten sich Angaben nach der Buchung ändern, ist NAH-Krankenfahrten frühzeitig zu informieren.

3. Durchführung der Krankenfahrt

NAH-Krankenfahrten führt Krankenfahrten zuverlässig, sicher und entsprechend der vereinbarten Leistung durch.

Unser Ziel ist es, unseren Fahrgästen eine angenehme, respektvolle und sichere Beförderung zu ermöglichen.

Der Fahrgast bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Informationen mitzuteilen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung notwendig sind.

Hierzu gehören insbesondere Angaben zu:

  • Mobilitätseinschränkungen
  • benötigten Hilfsmitteln
  • besonderen Anforderungen beim Ein- und Aussteigen
  • erforderlicher Unterstützung

Eine medizinische Betreuung, Pflegeleistung oder fachmedizinische Begleitung während der Fahrt ist nicht Bestandteil unserer Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Abrechnung mit Krankenkassen

Bei genehmigten Krankenfahrten erfolgt die Abrechnung – sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht – direkt mit der zuständigen Krankenkasse.

Voraussetzung hierfür ist, dass alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen vollständig vorliegen.

Der Fahrgast bzw. Auftraggeber ist dafür verantwortlich, notwendige Nachweise (insbesondere die ärztliche Verordnung bzw. den Transportschein) rechtzeitig bereitzustellen.

Sollte eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht erfolgen oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, können die entstandenen Kosten dem Auftraggeber bzw. Fahrgast in Rechnung gestellt werden.

5. Gesetzliche Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte müssen gemäß § 61 SGB V eine Zuzahlung leisten, sofern keine gültige Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorliegt.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt:

  • 10 % der Fahrtkosten
  • mindestens 5,00 €
  • höchstens 10,00 € je Fahrtstrecke

Bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung entfällt die Zuzahlung.

6. Private Fahrten und Selbstzahler

Für Fahrten, die nicht über eine Krankenkasse abgerechnet werden können oder als Privatfahrt beauftragt werden, gelten die vereinbarten Privatpreise.

Der Grundpreis beträgt 60,00 € brutto. Darin enthalten sind:

  • 20 Besetztkilometer (Kilometer mit Fahrgast)

Jeder weitere gefahrene Besetztkilometer wird mit 2,00 € brutto pro Kilometer berechnet. Auf Wunsch kann vor Fahrtantritt ein individuelles Angebot erstellt werden.

7. Begleitpersonen

Eine Begleitperson kann selbstverständlich kostenlos mitfahren.

Unsere Fahrzeuge bieten standardmäßig ausreichend Platz für eine Begleitperson.

Bitte teilen Sie uns bei der Buchung mit, ob eine Begleitperson mitfährt, damit die Fahrt entsprechend geplant werden kann.

8. Fahrzeuge und Beförderung von Hilfsmitteln

NAH-Krankenfahrten setzt moderne und barrierefreie Fahrzeuge ein.

Unsere Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet und verfügen über eine hochwertige Ausstattung für eine sichere und komfortable Beförderung.

Die Mitnahme von

  • Rollstühlen
  • Rollatoren
  • Gehhilfen oder
  • sonstigen Mobilitätshilfen

ist nach vorheriger Abstimmung möglich. Damit das passende Fahrzeug eingesetzt werden kann, sollten Angaben zu Hilfsmitteln bereits bei der Buchung gemacht werden.

9. Kurzfristige Absagen und Nichterscheinen

Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn eine gebuchte Fahrt nicht wahrgenommen werden kann.

Sollte unser Fahrzeug bereits unterwegs sein oder der Fahrgast zum vereinbarten Abholzeitpunkt nicht angetroffen werden, kann eine Ausfallvergütung entstehen, da Fahrzeug und Fahrer bereits für diese Fahrt eingeplant wurden.

Die Ausfallvergütung beträgt:

  • Bei Absage nach Fahrtantritt: 25,00 € brutto zzgl. 2,00 € brutto je tatsächlich gefahrenem Kilometer
  • Bei Nichterscheinen am vereinbarten Abholort: 50,00 € brutto zzgl. 2,00 € brutto je tatsächlich gefahrenem Kilometer

Bei wichtigen und nachvollziehbaren Gründen, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat, erfolgt selbstverständlich eine individuelle Prüfung. Ein entsprechender Nachweis kann erforderlich sein.

10. Verspätungen und Wartezeiten

NAH-Krankenfahrten plant Fahrten sorgfältig und bemüht sich um eine pünktliche Durchführung.

Aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere:

  • Verkehrslage
  • Wetterbedingungen
  • unvorhersehbare Verzögerungen

kann es zu Verzögerungen kommen. Wir informieren unsere Fahrgäste bei absehbaren Änderungen möglichst frühzeitig.

11. Pflichten des Fahrgastes

Der Fahrgast verpflichtet sich:

  • den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten
  • die Sicherheit des Fahrbetriebs nicht zu gefährden
  • wahrheitsgemäße Angaben zur Fahrt zu machen
  • notwendige Informationen rechtzeitig bereitzustellen

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Fahrzeugs können entstandene Schäden geltend gemacht werden.

12. Verhalten während der Fahrt

Zum Schutz aller Beteiligten ist ein respektvoller Umgang selbstverständlich.

Eine Beförderung kann verweigert oder beendet werden, wenn eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Fahrers, des Fahrgastes oder anderer Personen besteht.

13. Haftung

NAH-Krankenfahrten haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Keine Haftung besteht für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Leistung, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Verkehrsbehinderungen
  • Unfälle
  • extreme Wetterbedingungen
  • behördliche Maßnahmen oder
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur:

  • Bearbeitung von Anfragen
  • Organisation und Durchführung von Fahrten
  • Kommunikation mit Fahrgästen
  • Abrechnung mit Krankenkassen und Kostenträgern

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.