Leistung

Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus

Nach einem Krankenhausaufenthalt möchten Sie vor allem eines: sicher nach Hause. Wir holen Sie direkt auf der Station ab, übernehmen Ihr Gepäck und bringen Sie bis in Ihre Wohnung.

Fahrzeug von NAH-Krankenfahrten für Entlassungsfahrten

Von der Station bis nach Hause

Die Entlassung schließt den stationären Aufenthalt ab. Oft ist man danach noch geschwächt und kann nicht selbst fahren. Wir holen Sie direkt auf der Station ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Ihr Gepäck tragen wir für Sie. Je nach Gesundheitszustand fahren Sie sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend. Zu Hause angekommen, begleiten wir Sie bis in Ihre Wohnung – bei Treppen auch mit Tragestuhl oder Treppensteiger.

Auch Verlegungen, zum Beispiel vom Krankenhaus direkt in eine Reha-Einrichtung, übernehmen wir gerne. Sprechen Sie uns oder den Sozialdienst der Klinik einfach an.

Verordnung und Kostenübernahme

Für Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung – also auch für die Heimfahrt nach der Entlassung – ist keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig. Benötigt wird eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4), die in der Regel das Krankenhaus ausstellt.

Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt – es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.

Ablauf

So läuft Ihre Fahrt ab

1

Entlassung mitteilen

Sie, Ihre Angehörigen oder die Station nennen uns Klinik, Station und Entlassungszeit.

2

Abholung auf der Station

Wir holen Sie direkt auf der Station ab und kümmern uns um Ihr Gepäck.

3

Bis in die Wohnung

Wir bringen Sie sicher nach Hause und begleiten Sie bis in Ihre Wohnung.

Häufige Fragen

Fragen zu Entlassungsfahrten

Wer kann die Entlassungsfahrt bestellen?

Sie selbst, Ihre Angehörigen oder die Station. Für die Planung benötigen wir Klinik, Station, Zieladresse und die voraussichtliche Uhrzeit.

Braucht die Entlassungsfahrt eine Genehmigung der Krankenkasse?

Nein, für Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung ist keine vorherige Genehmigung nötig. Benötigt wird eine Verordnung, die in der Regel das Krankenhaus ausstellt.

Was passiert, wenn sich die Entlassung verzögert?

Wir warten im Rahmen einer angemessenen Zeit oder stimmen kurzfristig telefonisch eine neue Abholzeit ab.

Weitere Leistungen

Wir fahren in Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet, unter anderem in Frankfurt am Main, Darmstadt, Hanau, Maintal, Offenbach, Wiesbaden. Alle Fahrgebiete ansehen

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Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage – wir melden uns zeitnah und stimmen den passenden Termin mit Ihnen ab.